11.01.2009

Wer sich umbringen will, muss danach juristische Folgen tragen | Selbstmord, Suizid & Sterbehilfe

selbstmord Lebensplanung umfasst heute immer öfters auch Sterbeplanung, und das gilt nicht nur für radikale Selbstmord-Attentäter. Während die einen in Selbstmörder-Foren nach geeigneten Wegen und dem gemeinsamen Sterbe-Erlebnis suchen, fragen andere besonnene Geister in spe nach den juristischen Konsequenzen der eigenen Tötung...

Dignitas : Reisen in den Tod erlaubt?

Die Schweizer haben nicht nur das Ricola Bonbon erfunden, in den Geschmacksrichtungen Strichnin, Arsen oder Zyankali, sondern auch über die Firma dignitas die Sterbehilfe wieder populär gemacht. Wer vorzeitig aus dem Leben scheiden will, hat heutzutage vor allem rechtliche Sorgen.

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Auf Selbstmord steht Todesstrafe

So ist Selbstmord in vielen Ländern dieser Erde grundsätzlich strafbar. Und sehr oft steht auf Selbstmord auch die Todesstrafe, die allerdings solange ausgesetzt wird, bis der Straftäter nach seinem ursprünglichen Delikt wieder zum Leben erwacht. Meistens verjährt das Delikt innerhalb von 10 bis 25 Jahren.

Aktive Sterbehilfe - es hängt ganz davon ab

Aktive Sterbehilfe hingegen ist nicht nur umstritten, sondern wird in vielen Ländern extrem unterschiedlich juristisch beurteilt. In Deutschland zum Beispiel kann mehrfache aktive Sterbehilfe aus moralischen Gründen an Banker, Industriellen, Polizisten, Richter oder Arbeitgeber-Vertreter mit maximal 25 Jahren bestraft werden, wie der Fall Christian Klar zuletzt gezeigt hat.

Freitod ist teuer und rechtlich kompliziert

Wer sich rechtlich einwandfrei umbringen will, stellt zudem häufig fest, dass der eigene Tod auch eine finanzielle Belastung ist. Anwälte, die Beratung für gesetzlich einwandfreies freiwilliges Ableben anbieten, stellen für diese Leistung die Honorar Note aus unerfindlichen Gründen meist im voraus. Und auch die Krankenkassen erkennen den Freitod noch nicht als Krankheit an, eine echte Schande für den sterbenden Sozialstaat...

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( Bilder : Bombardier)

3 Lesermeinungen:

Metallschaedel hat gesagt…

Auf Selbstmord steht Todesstrafe
Den Staat mit einem extra verunglipmften Suizid zur aktiven Sterbehilfe zwingen.

Anonym hat gesagt…

Über die endliche Entsorgung soll das Indivitumm zwischen staatlich verordnetem Exitus und persönlichem, bedarfsadaptierten Suizid auswählen können.

Das finde ich absolut notwendig. Der Gesetzgeber soll endlich das Programm "Leben jetzt" - "sterben später" in den Verfassungsbüchern einmauern...

Rick hat gesagt…

Gewiß, Dan, das wäre vermutlich vernünftig. Nimmt aber Bestattern die Möglichkeit marktgerechter zu arbeiten, zB mit Unhappy Hours oder stirb-2x-zahl-nur-1-Begräbnis etc...